Steuerpflichten bei Prop Trading

 

Einleitung

 

Unter „Prop Trading“ wird umgangssprachlich verstanden, einer Investmentbank durch Führung eines Demo-Wertpapierdepots fortlaufende Kauf- oder Verkauf-Signale zu geben und dafür eine Erfolgsprovision zu erhalten.

„Prop Trader“ werden üblicherweise als Einzelunternehmer tätig.

Die beauftragenden Investmentbanken sind üblicherweise im Ausland und nicht in Deutschland ansässig.

Nachfolgend sollen einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Folgen für den Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland aufgeführt werden.

 

Einkommensteuer

 

Da kein unmittelbarer Zugriff auf fremdes Vermögen vorliegt, liegt keine freiberufliche Tätigkeit als Vermögensverwalter vor (§ 18 Absatz 1 Nr. 3 EStG). Stattdessen wird nach herrschender Meinung ein Gewerbe im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EstG ausgeübt.

Die Gewinne aus Gewerbebetrieb unterliegen der Einkommensteuer (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

 

Gewerbesteuer

 

Ein im Inland stehende Gewerbebetrieb unterliegt außerdem der Gewerbesteuer (§ 2 Absatz 1 Sätze 1 und 2 GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG).

Der einkommensteuerliche Gewinn zuzüglich Hinzurechnungen abzüglich Kürzungen, Verlustvortrag und Freibetrag ergibt den Gewerbeertrag (§ 7 Satz 1 und § 10a Satz 1 GewStG).

Ein gewerbliches Einzelunternehmen erhält einen Freibetrag von 24.500 € pro Kalenderjahr (§ 11 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).

Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Absatz 1 Satz 3 GewStG).

3,5 % des Gewerbeertrags ergeben den Gewerbemessbetrag, auf welchen die Gemeinde einen prozentualen Hebesatz erhebt (§ 11 Absatz 1 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 2, § 16 Absatz 1 GewStG).

Die Gewerbesteuerschuld des Einzelunternehmens wird (teilweise) auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35a EstG).

 

Umsatzsteuer

 

Gemäß § 3a Absatz 2 UstG entspricht der umsatzsteuerliche Leistungsort dem Betriebssitz der beauftragenden Bank. Wenn diese im Ausland ansässig ist, werden aus deutscher Sicht vom „Prop Trader“ nicht umsatzsteuerbare Entgelte erzielt.

Bei Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung und einem Auftraggeber im EU-Ausland ist standardmäßig eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung im Sinne des § 18a UstG an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Ist die beauftragende Bank außerhalb der EU ansässig, sollte in Erfahrung gebracht werden, ob im Staat des Auftraggebers eine direkte Umsatzsteuerpflicht für den Auftragnehmer besteht.

Ist die beauftragende Bank in den USA ansässig, sollte mit Hilfe eines dort ansässigen Steuerberaters in Erfahrung gebracht werden, ob eine regionale umsatzsteuerähnliche Abgabe zu leisten ist.

Wendet der PropTrader die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) an, schuldet er deutsche Umsatzsteuer auf „Challenge“-Entgelte ausländischer Finanzunternehmen für seine Teilnahme an Auswahlprozessen, kann aber leider keinen Vorsteuerabzug geltend machen (§ 3 Absatz 2 sowie § 13b Absatz 1, Absatz 2 Nr. 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 8 sowie § 19 Absatz 1 Satz 3 UStG).

 

Anmeldung Gewerbebetrieb

 

Das Gewerbe ist bei Aufnahme beim örtlichen Gewerbeamt der Gemeinde als zuständiger Behörde anzumelden (§ 14 Absatz 1 Satz 1 GewO, § 138 Absatz 1 Satz 1 AO).

Es ist innerhalb 1 Monats nach Aufnahme des Gewerbes ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b und 4 AO).

 

Gesetzliche Rentenversicherung

 

Wird eine gewerbliche Tätigkeit ohne sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter und dauerhaft sowie im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber ausgeübt, unterliegt der Gewinn der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).

Nach herrschender Meinung wird der Auftraggeber im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig, wenn er mindestens 5/6 seines Jahresumsatzes mit diesem erzielt.

Für die ersten drei Geschäftsjahre kann im Voraus Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragt werden (§ 6 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 SGB VI).

 

 

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Rechtsstand: 11.05.2024

 

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Derzeit jedoch keine Neuaufnahmen von PropTradern als Mandanten.